VERSTEHEN · RATGEBER FÜR ÖSTERREICH

Kleinunternehmerregelung

Umsatzgrenze, Umsatzsteuer und wichtige Besonderheiten.

MeineKleineFirma Ratgeber · ca. 2 Minuten Lesezeit
Kurz erklärt:Die Kleinunternehmerregelung ist eine Umsatzsteuerbefreiung. Für ein Unternehmen mit Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit in Österreich sind unter anderem der Umsatz des laufenden und des vorangegangenen Kalenderjahres zu prüfen. Die jeweils geltende Umsatzgrenze und die Voraussetzungen findest du beim USP. Eine ausgeübte Option zur Steuerpflicht kann die Befreiung ausschließen.

Weiterführend: USP: Kleinunternehmerregelung

Was die Befreiung bedeutet

Auf die befreiten Umsätze fällt keine auszuweisende Umsatzsteuer an; dafür besteht insoweit kein Vorsteuerabzug. Einkommensteuer und Sozialversicherung werden dadurch nicht abgeschafft. Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Staat benötigen für die österreichische Befreiung ein besonderes Antragsverfahren mit weiteren Voraussetzungen.

Weiterführend: USP: Kleinunternehmerregelung

Grenze und Toleranz verstehen

SituationFolge für die KU-Befreiung
Voraussetzungen erfüllt und maßgeblicher Umsatz innerhalb der geltenden GrenzeBefreiung grundsätzlich möglich.
Überschreitung innerhalb der aktuell geltenden ToleranzregelungBefreiung kann bis Jahresende weitergelten; im Folgejahr ist die Vorjahresgrenze überschritten.
Überschreitung außerhalb der aktuell geltenden ToleranzregelungDer gesamte Umsatz, der die Toleranzgrenze überschreitet, und nachfolgende Umsätze sind nicht mehr KU-befreit. Frühere Umsätze bleiben befreit.

Andere sachliche Steuerbefreiungen können weiterhin relevant sein. Welcher Steuersatz anzuwenden ist, hängt von der jeweiligen Leistung ab.

Weiterführend: WKO: Kleinunternehmerregelung

Welche Umsätze zählen?

Grundsätzlich zählen im Inland steuerbare ausgeführte Umsätze und das vereinbarte Entgelt, nicht nur die bereits bezahlten Rechnungen. Mehrere Tätigkeiten derselben Person sind gemeinsam zu betrachten. Bestimmte Umsätze, etwa Hilfsgeschäfte, sind ausgenommen. Auslandsleistungen müssen nach Leistungsort und Umsatzart geprüft werden.

Weiterführend: USP: Kleinunternehmerregelung

Deshalb sollte ein Dashboardwert anhand deiner vollständigen Geschäftsvorfälle geprüft werden. Der Stand einer Einnahmenliste allein muss nicht der maßgebliche KU-Umsatz sein.

UVA, UID und Auslandsgeschäfte

Für ausschließlich befreite KU-Umsätze bestehen grundsätzlich keine laufenden UVA-Pflichten. Trotzdem können etwa bezogene Reverse-Charge-Leistungen, bestimmte EU-Erwerbe oder ein unrichtiger Steuerausweis Zahlungspflichten und Erklärungen auslösen. Auch ein Kleinunternehmen kann eine UID benötigen. Die pauschale Aussage „nie UVA und keine UID“ wäre falsch.

Weiterführend: WKO: Kleinunternehmerregelung

Freiwillig zur Steuerpflicht wechseln

Ob sich eine Option lohnt, hängt unter anderem von Kunden, Investitionen und tatsächlich abzugsfähigen Vorsteuern ab. Der Verzicht bindet grundsätzlich mindestens fünf Kalenderjahre. Der spätere Widerruf hat eine eigene Frist. Bei Fahrzeugen oder anderen eingeschränkt abzugsfähigen Anschaffungen gibt es nicht automatisch die gesamte Vorsteuer zurück.

Weiterführend: WKO: Kleinunternehmerregelung

Rechnungen und Preisgestaltung

Seit 2025 dürfen umsatzsteuerbefreite Kleinunternehmen die vereinfachte Rechnungslegung unabhängig vom Betrag nutzen. Empfängerangaben und fortlaufende Nummer sind dann nicht generell Pflicht. Für klare Zuordnung sind sie trotzdem hilfreich. Der Hinweis auf die Befreiung macht die Rechnung verständlich; ein bestimmter Wortlaut ist nicht zwingend vorgegeben.

Weiterführend: USP: Vereinfachte Rechnungslegung

Ein pauschaler Preisvorteil lässt sich nicht versprechen: Verkaufspreis, Steuersatz und nicht abziehbare Vorsteuer wirken zusammen. Mehr dazu unter Rechnung schreiben.

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Inhalte am 22.09.2026 anhand der verlinkten offiziellen Quellen überarbeitet. Allgemeine Orientierung; keine Prüfung eines individuellen Rechts- oder Steuerfalls. Förderkonditionen und Fristen vor einem Antrag erneut prüfen.
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